Trebbin, die charmante Clauertstadt, liegt im Landkreis Teltow-Fläming, nur 30 Minuten von Berlin entfernt. Hier vereinen sich Natur, Lebensqualität und eine hohe Wohnattraktivität, die besonders für Familien, Berufspendler und Ruhesuchende interessant ist. Trebbin bietet alles, was Menschen brauchen, die den Traum vom Eigenheim oder einer Kapitalanlage in einer wachsenden Region verwirklichen möchten.
Die Nähe zu Berlin und Potsdam macht Trebbin zum perfekten Rückzugsort für Menschen, die ruhe, nahes Wohnen mit kurzen Wegen zur Großstadt verbinden möchten. Mit einer sehr guten Verkehrsanbindung – egal ob per Zug oder Auto – können Berufspendler schnell ins
Stadtzentrum gelangen und nach Feierabend die Ruhe und Schönheit der Region genießen.
Eingebettet in den Naturpark Nuthe-Nieplitz, ist Trebbin ein Paradies für Naturliebhaber. Wanderungen, Fahrradtouren und Spaziergänge sind hier Teil des Alltags. Der beliebte Bohlensteg in Blankensee führt direkt durch einzigartige Wiesen und Moorlandschaften, während der Löwendorfer Aussichtsturm mit einem atemberaubenden Weitblick begeistert.
Für Familien bietet der Wildpark Glau die Möglichkeit, heimische Wildtiere in naturnahen Gehegen zu erleben – ein Ort, der für Kinder und Erwachsene gleichermaßen spannend ist. Die vielen grünen Flächen, sicheren Wege und ruhigen Wohnlagen machen Trebbin zu einem idealen Wohnort für junge Familien.
Kulturelle Sehenswürdigkeiten wie das Bauernmuseum in Blankensee und das Schloss mit dem idyllischen Sudermannpark geben Trebbin und seinen Ortsteilen einen unverwechselbaren Charakter. Gleichzeitig entwickelt sich die Region stetig weiter: Neubaugebiete und sanierte Immobilien bieten moderne Wohnmöglichkeiten – ob Eigentum für die eigene Familie oder als zukunftssichere Kapitalanlage
Die Nachfrage nach Immobilien im Berliner Umland wächst stetig. Trebbin punktet mit:
-> Erschwinglichen Immobilienpreisen im Vergleich zu Berlin und Potsdam.
-> Verschiedenen Wohnmöglichkeiten: von charmanten Einfamilienhäusern bis hin zu modernen Wohnungen.
-> Attraktivem Umfeld für Familien und Senioren durch gute Infrastruktur, Schulen, Kindergärten und Gesundheitsversorgung.
Die Stadt Trebbin erlebt derzeit eine dynamische Entwicklung, die sowohl für Investoren als auch für Mieter spannende Perspektiven eröffnet. Mit der neuen Blumenstadt und dem Wohnprojekt Wohnen am Wiesengrund setzt die Stadt auf nachhaltiges und modernes Wohnen. Diese beiden Projekte schaffen nicht nur dringend benötigten Wohnraum, sondern setzen auch auf ökologische und zukunftsorientierte Baukonzepte.
Die Mietpreise in Trebbin sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Der durchschnittliche Mietpreis für Wohnungen liegt derzeit bei etwa 10,46 €/m², was einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dennoch zeigt die langfristige Entwicklung eine stetige Nachfrage und steigende Preise, besonders im Vergleich zu den umliegenden Städten wie Ludwigsfelde und Zossen, wo die Preise bis zu 17 €/m² erreichen
(ImmobilienScout24)
(Wohnungsboerse).
Das Projekt "Neue Blumenstadt Trebbin" befindet sich in der Entwicklungsphase und wird bis 2025 auf einer Fläche von 40.000 m² realisiert. Hier entsteht ein verkehrsberuhigtes Stadtquartier mit sozial durchmischten Wohnformen, die von Einfamilienhäusern bis hin zu betreutem Wohnen reichen. Besonders hervorzuheben sind die umweltfreundlichen Aspekte, wie die Nutzung von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen sowie eine durchdachte Regenwasserbewirtschaftung. Diese nachhaltigen Baukonzepte machen das Quartier besonders attraktiv für Familien und umweltbewusste Bewohner
(Gorenflos Architekten)
Das Projekt "Wohnen am Wiesengrund" bietet moderne Wohnungen in einem naturnahen Umfeld. Hier wird besonderes Augenmerk auf Lebensqualität und eine harmonische Integration in die Landschaft gelegt. Dies eröffnet den zukünftigen Bewohnern ein ruhiges Leben am Rande der Natur mit einer guten Anbindung an die städtische Infrastruktur.
Mit meinem tiefen Verständnis für den lokalen Markt und den aktuellen Entwicklungen stehe ich Ihnen als kompetente Partnerin zur Seite. Egal, ob Sie eine Immobilie kaufen, mieten oder verkaufen möchten – ich unterstütze Sie dabei, die besten Entscheidungen zu treffen. Vertrauen Sie auf meine Expertise und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Wohnträume in Trebbin verwirklichen.
Ihre freundliche Maklerin
Constanze Elseberg
ELSEBERG IMMOBILIEN
CHALET DESIGN LIVING - Home (weebly.com)
Schönes Wohnen lässt sich einrichten Wohnen im Landhausstil
Zuverlässige Partnerschaften im starken Netzwerk
Dank eines bewährten Netzwerks aus erfahrenen Handwerkern garantieren wir Ihnen umfassende Unterstützung rund um Ihre Immobilie. Ob Renovierung, Modernisierung oder kleinere Reparaturen – gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles reibungslos verläuft.
Gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihres Wohntraums. Ob Baufinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Modernisierungskredit – wir helfen Ihnen, die passende Lösung zu finden, individuell auf Ihre Bedürfnisseabgestimmt.
Gemeinsam für Ihren Erfolg
Als Immobilienmaklerin arbeite ich eng mit einem erfahrenen Notar zusammen, um einen reibungslosen und rechtssicheren Ablauf Ihrer Immobilientransaktionen zu gewährleisten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und profitieren Sie von einer kompetenten Betreuung– von der ersten Besichtigung bis zur notariellen Beglaubigung.
Der Verkauf einer Immobilie ist eine tiefgreifende Entscheidung, die oft mit Sorgen und Unsicherheiten verbunden ist. Vielleicht ist das Haus, das einst voller Leben war, inzwischen zu groß geworden. Kinder sind ausgezogen, die Pflege von Garten und Haus überfordert, oder anstehende Sanierungen machen Ihnen Kopfzerbrechen.
Als erfahrene Krankenschwester mit einem großen Herz für Senioren verstehe ich Ihre Bedürfnisse, Wünsche und Ängste. Es ist mir ein Herzensanliegen, Ihnen in dieser wichtigen Lebensphase zur Seite zu stehen und Sie als Immobilienexpertin einfühlsam Schritt für Schritt zu begleiten.
Der Verkauf Ihrer Immobilie kann Ihnen nicht nur viele Sorgen nehmen, sondern Ihnen die Möglichkeit geben, Ihre Lebensqualität entscheidend zu verbessern und Ihren Lebensabend nach Ihren Wünschen zu gestalten. Was könnte das bedeuten?
Ein Immobilienverkauf betrifft oft nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen. Ich biete Ihnen und Ihrer Familie eine transparente und einfühlsame Zusammenarbeit, bei der alle Bedenken und Wünsche berücksichtigt werden.
Bei einem Immobilienverkauf sorge ich dafür, dass Sie sich nicht nur finanziell abgesichert fühlen, sondern auch ein neues, passendes Zuhause finden. Dank meines Netzwerks kann ich Ihnen Zugang zu sorgfältig geprüften Senioreneinrichtungen und barrierefreien Wohnlösungen bieten.
Ein Immobilienverkauf ist für viele Senioren ein bedeutender Schritt. Ich biete Ihnen ein Rundum-Sorglos-Paket, das Ihnen nicht nur den Verkaufsprozess erleichtert, sondern auch alle weiteren Schritte absichert:
Die Leibrente ist eine attraktive Option für Senioren, die in ihrem vertrauten Zuhause bleiben möchten und gleichzeitig finanzielle Sicherheit suchen. Dabei verkaufen Sie Ihre Immobilie und erhalten im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht sowie monatliche Zahlungen.
Wie funktioniert die Leibrente?
Vorteile der Leibrente:
Ich helfe Ihnen, die Möglichkeiten der Leibrente zu verstehen, und arbeite mit Experten zusammen, um sicherzustellen, dass alle Verträge zu Ihrem Vorteil ausgearbeitet werden.
Ein Immobilienverkauf erfordert Fingerspitzengefühl und Fachwissen. Mit meiner Unterstützung profitieren Sie von einem stressfreien, klar strukturierten Prozess, bei dem ich mich um alle Details kümmere:
Ein Immobilienverkauf kann der Beginn eines neuen, erfüllten Lebensabschnitts sein. Ich unterstütze Sie bei der Suche nach einem altersgerechten, barrierefreien Zuhause, das perfekt zu Ihnen passt. Sei es eine Wohnung in der Nähe Ihrer Familie, eine kleinere Immobilie mit wenig Pflegeaufwand oder ein seniorengerechtes Wohnkonzept – ich begleite Sie auf jedem Schritt dieses Weges.
Ein Immobilienverkauf ist eine große Veränderung, aber auch eine Chance, Ihre Ziele zu erreichen und Ihrem Leben eine neue Richtung zu geben. Mit meiner Unterstützung gestalten wir diesen Prozess gemeinsam – mit Einfühlungsvermögen, Professionalität, und einem Rundum-Service. Genießen Sie Ihre neu gewonnene Zeit, Ihre Freiheit und die Freude an einem unbeschwerten Lebensabend.
Kontaktieren Sie mich jetzt – lassen Sie uns gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen!
Constanze Elseberg
Ihre freundliche Maklerin
ELSEBERG IMMOBILIEN – Persönlich & Nah
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Mein Name ist Constanze Elseberg, und bei ELSEBERG IMMOBILIEN stehe ich Ihnen als erfahrene und persönliche Partnerin zur Seite, wenn es um den Kauf Ihrer Traumimmobilie geht. Eine der größten Herausforderungen auf dem Weg ins Eigenheim ist die Immobilienfinanzierung. Genau hier unterstütze ich Sie mit meinem umfassenden Service und meinem Netzwerk, um sicherzustellen, dass Sie nicht nur die perfekte Immobilie, sondern auch die passende Finanzierungslösung finden.
Mit meiner langjährigen Erfahrung weiß ich genau, worauf es bei einer Baufinanzierung ankommt. Ich kenne die Anforderungen der Banken und weiß, welche Unterlagen und Informationen benötigt werden, um eine Finanzierung reibungslos und schnell abzuwickeln. Als Käufer profitieren Sie davon, dass ich Ihnen nicht nur die passende Immobilie anbiete, sondern Ihnen auch bei der Finanzierung einen entscheidenden Vorteil verschaffe:
Mit meinem Service profitieren Sie nicht nur von einer reibungslosen Finanzierung, sondern auch von einem Rundum-sorglos-Paket:
Persönliche Beratung:
Ich nehme mir die Zeit, Ihre Wünsche und finanziellen Möglichkeiten zu verstehen. Gemeinsam entwickeln wir eine klare Strategie, damit Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim erfüllen können.
Individuelle Lösungen:
Jede Finanzierung ist so individuell wie meine Kunden. Ich sorge dafür, dass die Finanzierungslösung perfekt zu Ihnen passt – von der Laufzeit über die Zinsen bis hin zu flexiblen Rückzahlungsmodellen.
Fördermöglichkeiten:
Ich kenne die aktuellen staatlichen Förderprogramme wie KfW-Darlehen und Zuschüsse für energieeffizientes Bauen oder Modernisieren. So verpassen Sie keine Chance auf finanzielle Unterstützung.
Zeitersparnis und Klarheit:
Durch meine Erfahrung und mein Fachwissen sparen Sie Zeit und vermeiden unnötigen Stress. Ich bereite alle Unterlagen vor und sorge dafür, dass Sie bestens aufgestellt sind, um eine schnelle Finanzierungszusage zu erhalten.
Sicherheit und Transparenz:
Mein Ziel ist es, dass Sie genau wissen, was auf Sie zukommt. Ich erkläre Ihnen die Prozesse verständlich und achte darauf, dass Ihre Finanzierung langfristig sicher ist.
Eine Baufinanzierung ist die Basis für ein sorgenfreies Eigenheim. Mit der richtigen Planung gewinnen Sie nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch Flexibilität, die Ihnen Raum für Ihr Leben und Ihre Träume lässt. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Finanzierung nicht nur heute, sondern auch in Zukunft tragfähig bleibt.
Ihr Weg ins Eigenheim – Persönlich und nah
Bei ELSEBERG IMMOBILIEN ist es mir wichtig, dass Sie sich in jeder Phase des Immobilienkaufs gut betreut fühlen. Ich bin nicht nur Ihre Immobilienexpertin, sondern auch Ihre persönliche Ansprechpartnerin, wenn es um den wichtigsten Schritt – die Finanzierungsvermittlung – geht. Ich gebe Ihnen einen sicheren und kompetenten Partner an die Hand.
Sprechen Sie mich an – ich freue mich darauf, Sie auf Ihrem Weg ins Eigenheim zu begleiten. Gemeinsam machen wir Ihren Traum wahr!
Ihre freundliche Maklerin
Constanze Elseberg
ELSEBERG IMMOBILIEN – Persönlich & Nah
Der Verkauf oder Kauf einer Immobilie endet nicht mit dem Notartermin oder der Schlüsselübergabe – für mich als professionelle Maklerin beginnt hier ein besonders wichtiger Teil meiner Arbeit: die Nachbetreuung. Ihr Vertrauen ist mir wichtig, und ich stehe Ihnen auch nach Abschluss des Immobiliengeschäfts als zuverlässige Partnerin zur Seite.
Was können Sie von meiner Nachbetreuung erwarten?
Mein Anspruch ist es, weit über den reinen Verkauf oder Kauf hinauszugehen. Ich begleite Sie auch nach Abschluss des Geschäfts mit persönlichem Engagement, damit Sie sich in Ihrer neuen Situation rundum wohlfühlen können. Denn Ihre Zufriedenheit und Ihr Vertrauen sind die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Ob Käufer oder Verkäufer – bei mir endet die Betreuung nicht mit der Unterschrift, sondern geht nahtlos weiter. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Immobilienerlebnis auch nach dem Abschluss positiv bleibt.
Herzlichst,
Constanze Elseberg
Ihre freundliche Maklerin
ELSEBERG IMMOBILIEN – Immer für Sie da, auch nach der Schlüsselübergabe!
Eine Scheidung gehört zu den emotional und rechtlich schwierigsten Lebenssituationen. Neben den persönlichen Herausforderungen steht häufig die gemeinsame Immobilie im Mittelpunkt. Hier müssen Entscheidungen getroffen werden, die nicht nur finanziell, sondern auch emotional belastend sind.
In dieser sensiblen Phase stehe ich Ihnen als diskrete, professionelle und neutrale Maklerin zur Seite. Mit meiner umfassenden Expertise und einem breiten Leistungsspektrum begleite ich Sie Schritt für Schritt, damit Sie in einer schweren Zeit den bestmöglichen Weg finden.
Die Immobilie, die einst ein gemeinsames Zuhause war, symbolisiert häufig Erinnerungen und den Traum eines gemeinsamen Lebens. Diese emotionale Bindung erschwert oft eine rationale Entscheidungsfindung. Gefühle wie Enttäuschung, Wut oder Trauer können die Kommunikation zwischen den Partnern belasten.
Typische Probleme:
1. Verkauf der Immobilie
Was passiert?
Die Immobilie wird auf dem freien Markt verkauft, und der Erlös wird zwischen den Partnern aufgeteilt.
Vorteile:
Herausforderungen:
Ich übernehme den gesamten Verkaufsprozess, damit Sie entlastet werden und sich auf das Wesentliche konzentrieren können. Meine Leistungen umfassen:
Was passiert?
Ein Partner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen aus.
Vorteile:
Herausforderungen:
Meine Unterstützung:
Ich helfe Ihnen, die Immobilie professionell zu vermieten, die Mieteinnahmen zu optimieren und rechtssichere Vereinbarungen zwischen den Partnern zu treffen. Auch hierbei stehe ich Ihnen diskret, professionell und lösungsorientiert zur Seite.
Eine gemeinsame Immobilie ist oft mit einem Kredit (Baufinanzierung) finanziert. Bei einer Scheidung stellen sich wichtige Fragen wie:
Kreditübernahme: Kann ein Partner den Kredit allein übernehmen? Hier spielt die Bonität eine entscheidende Rolle.
Umschuldung: Ist es möglich, die Finanzierung an die veränderten Verhältnisse anzupassen?
Vorfälligkeitsentschädigung: Welche Kosten entstehen bei einer vorzeitigen Ablösung des Kredits?
Meine Unterstützung:
Ich arbeite eng mit Banken und Finanzierungsexperten zusammen, um für Sie die besten Lösungen zu finden – sei es eine Übernahme, Umschuldung oder Ablösung des Kredits.
Eine Scheidung bedeutet oft auch einen Neuanfang, der mit der Suche nach einem neuen Zuhause verbunden ist. Ich unterstütze Sie dabei, ein neues Umfeld zu finden, das Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht – ob eine kleinere Wohnung, ein neues Haus oder eine andere Wohnform, die Ihnen Sicherheit und Komfort bietet.
Meine Unterstützung:
Mit meiner Begleitung finden Sie nicht nur ein neues Zuhause, sondern auch einen Ort, der Ihnen Lebensfreude und einen echten Neuanfang ermöglicht.
Mit meiner Erfahrung und Leidenschaft für Immobilien biete ich Ihnen:
Eine Scheidung ist immer eine besondere Situation mit vielen Herausforderungen. Ich bin Ihre vertrauensvolle Ansprechpartnerin, die Ihnen mit Herz und Verstand zur Seite steht.
Constanze Elseberg
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Meine Unterstützung bei Behördengängen
Die Kommunikation mit Behörden kann zeitaufwendig und komplex sein. Ich unterstütze Sie bei:
Der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen (z. B. Grundbuchauszug, Lageplan).
Der Einholung von Genehmigungen, z. B. für Bauvorhaben oder Sanierungen.
Der Kommunikation mit den zuständigen Stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Der Prüfung und Bearbeitung von behördlichen Anforderungen, damit Ihr Immobilienprojekt reibungslos abläuft.
Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine emotionale Belastung, die oft von organisatorischen und finanziellen Aufgaben begleitet wird. Eine geerbte Immobilie kann in dieser Situation zusätzliche Unsicherheiten mit sich bringen: Soll sie verkauft, vermietet oder behalten werden? Besonders kompliziert wird es, wenn mehrere Erben beteiligt sind. In diesen Momenten stehe ich Ihnen als erfahrene Immobilienmaklerin zur Seite, um Ihnen den Prozess zu erleichtern.
Die Vererbung einer Immobilie stellt Erben häufig vor komplexe Fragen und Entscheidungen:
Immobilienbewertung: Basis für alle Entscheidungen
Eine fundierte Immobilienbewertung ist der Schlüssel, um Klarheit zu schaffen. Ich erstelle für Sie eine professionelle, kostenlose Wertermittlung Ihrer Immobilie und berücksichtige dabei:
Ihr Vorteil: Mit einer realistischen Wertermittlung schaffen wir die Grundlage für informierte Entscheidungen.
Mögliche Optionen für Erben
Erben haben verschiedene Möglichkeiten, wie sie mit der geerbten Immobilie umgehen können. Jede Option bringt eigene Vor- und Nachteile mit sich, die individuell abgewogen werden sollten:
Gemeinschaftliche Entscheidungen sind oft eine Herausforderung. Ich unterstütze Sie dabei, einen Konsens zu finden und biete klare Lösungswege an:
Eine gerichtliche Teilungsversteigerung bringt meist Verluste mit sich. Gemeinsam entwickeln wir frühzeitig Alternativen, um unnötige finanzielle Einbußen zu verhindern.
Expertennetzwerk für rechtliche und steuerliche Fragen
Mit meinem Netzwerk aus Steuerberatern und Anwälten stellen wir sicher, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte geklärt werden. Dabei berücksichtigen wir auch die komplexen Regelungen der Erbschaftssteuer, damit Sie optimal vorbereitet sind.
Ein reibungsloser und effizienter Verkaufsprozess ist entscheidend. Folgende Leistungen übernehme ich für Sie:
Ihr Vorteil: Ich übernehme sämtliche Aufgaben, damit Sie sich auf die wesentlichen Dinge konzentrieren können.
Einfühlsam und diskret: Verständnis für Ihre persönliche Situation.
Erfahren und lösungsorientiert: langjährige Expertise und praktische Ansätze.
Umfassend: Ein starkes Netzwerk für rechtliche und steuerliche Fragen.
Effizient und zuverlässig: Schnelle, professionelle Abwicklung Ihrer Anliegen.
Mein Ziel ist es, dass Sie nicht nur zufrieden sind, sondern mit einem guten Gefühl und einem Lächeln auf unsere Zusammenarbeit zurückblicken. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Immobilie optimal genutzt wird und Ihre persönlichen Vorstellungen bestmöglich umgesetzt werden. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns zusammen Ihren Erfolg gestalten.
Constanze Elseberg
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ELSEBERG IMMOBILIEN Persönlich & Nah
Ein amtlicher Nachweis, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist, d.h., sie besitzt einen eigenen Zugang und getrennte Versorgungsanschlüsse (z.B. Wasser und Strom). Diese Bescheinigung ist erforderlich, um ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufzuteilen und dient als Grundlage für die Teilungserklärung.
Rechtsgrundlage: Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Abnahme ist die Anerkennung der erbrachten Bauleistung durch den Bauherrn. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, und der Auftragnehmer kann die Zahlung der restlichen Vergütung verlangen. Der Bauherr bestätigt mit der Abnahme, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
Rechtsgrundlage: § 640 BGB (Werkvertragsrecht)
Die Auflassung ist der formelle Einigungsvorgang zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang eines Grundstücks. Die Auflassung erfolgt in der Regel vor einem Notar und ist zwingend erforderlich für die Eigentumsübertragung.
Rechtsgrundlage: §§ 873, 925 BGB
Ein vorläufiger Eintrag im Grundbuch, der das Recht des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück anderweitig veräußert oder belastet.
Rechtsgrundlage: § 883 BGB
Ein Darlehen, bei dem der Kreditnehmer eine gleichbleibende monatliche Rate zahlt, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt. Während der Laufzeit steigt der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil sinkt.
Rechtsgrundlage: Kreditvertrag nach BGB § 488
Wenn einer der Partner die Immobilie übernimmt, muss er den anderen auszahlen. Der Auszahlungsbetrag basiert auf dem Marktwert der Immobilie, abzüglich laufender Kredite und ggf. individueller Vereinbarungen.
Beispiel:
Marktwert der Immobilie: 400.000 €
Restschuld des Kredits: 100.000 €
Rechnerischer Auszahlungsbetrag für den Partner: (400.000 € - 100.000 €) ÷ 2 = 150.000 €
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Handlungen zu dulden oder zu unterlassen, z.B. Wegerechte oder Abstandsflächen.
Rechtsgrundlage: Bauordnungen der Bundesländer (LBO)
Ein Vertrag, bei dem ein Bauträger die Verpflichtung übernimmt, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu errichten und dem Erwerber zu übergeben. Der Vertrag unterliegt strengen rechtlichen Anforderungen und muss notariell beurkundet werden.
Rechtsgrundlage: § 650u ff. BGB
Ein Verwaltungsakt, der die Zulässigkeit eines Bauvorhabens nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Landesbauordnung prüft und bestätigt.
Rechtsgrundlage: BauGB, LBO
Der durchschnittliche Wert eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet, der von den Gutachterausschüssen ermittelt wird. Der Bodenrichtwert dient als Grundlage für die Bewertung von Grundstücken und Immobilien.
Rechtsgrundlage: § 196 BauGB
Die Bonität beschreibt die finanzielle Zuverlässigkeit und Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie ist ein zentraler Faktor bei der Kreditvergabe, insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, und wird von Banken genutzt, um das Risiko eines Zahlungsausfalls einzuschätzen.
Faktoren zur Bewertung der Bonität:
Warum ist Bonität wichtig?
Hinweis:
Ich unterstütze Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Bonität – sei es bei der Kreditaufnahme, einer Umschuldung oder einer Kreditübernahme. Zudem arbeite ich mit Finanzierungsexperten zusammen, die Ihnen helfen, Ihre Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Bei Immobilienangelegenheiten spielen verschiedene Behörden eine wichtige Rolle. Sie sind verantwortlich für die Ausstellung von Genehmigungen, die Dokumentation von Eigentumsrechten, die Prüfung von Bauvorhaben und andere rechtliche Aspekte. Die Zusammenarbeit mit diesen Behörden ist oft notwendig, um Immobilienprojekte erfolgreich abzuschließen.
Wichtige Behörden im Immobilienbereich:
Grundbuchamt
Das Grundbuchamt verwaltet das Grundbuch, in dem alle Informationen über eine Immobilie festgehalten sind, z. B. Eigentumsverhältnisse, Belastungen wie Hypotheken und Wegerechte.
Typische Aufgaben: Eintragungen bei Eigentümerwechsel, Löschung von Hypotheken, Eintragung von Grundschulden.
Bauamt
Das Bauamt ist für alle Belange rund um Bauprojekte zuständig. Hier werden Baugenehmigungen erteilt und Bauvorhaben auf ihre Einhaltung der Bauvorschriften geprüft.
Typische Aufgaben: Erteilung von Baugenehmigungen, Prüfung von Bauplänen, Abnahme von Bauprojekten.
Finanzamt
Das Finanzamt ist insbesondere bei Immobilienverkäufen und Erbschaften relevant, da es für die Berechnung von Steuern wie der Grunderwerbsteuer oder Erbschaftssteuer zuständig ist.
Typische Aufgaben: Ausstellung von Steuerbescheiden, Erhebung von Grunderwerbsteuer, Prüfung von Erbschaftsangelegenheiten.
Katasteramt
Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster, eine genaue Darstellung aller Grundstücke und deren Grenzen. Es ist unverzichtbar bei der Klärung von Grundstücksgrenzen oder der Vermessung.
Typische Aufgaben: Grundstücksvermessung, Erfassung von Grenzverläufen, Bereitstellung von Lageplänen.
Meldeamt (Bürgeramt)
Bei einem Umzug oder einer Adressänderung muss das Meldeamt über den Wohnsitzwechsel informiert werden.
Typische Aufgaben: Ummeldung des Wohnsitzes, Ausstellung von Wohnungsgeberbescheinigungen.
Denkmalschutzbehörde
Diese Behörde ist zuständig für Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen. Umbauten oder Modernisierungen müssen in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgen.
Typische Aufgaben: Genehmigung von Sanierungen, Beratung zu denkmalgerechten Modernisierungen.
Stadtplanung und Umweltamt
Diese Behörden sind zuständig für die übergeordnete Planung von Wohn- und Gewerbegebieten sowie für die Einhaltung von Umweltauflagen.
Typische Aufgaben: Erstellung von Bebauungsplänen, Genehmigung von Umweltschutzauflagen, Prüfung von Eingriffen in Naturschutzgebiete.
Die Vergütung, die ein Makler für seine Vermittlungstätigkeit erhält (auch Maklerprovision genannt).
MEIN SERVICE:
Ich verdiene meine Courtage erst, wenn Ihre Immobilie erfolgreich verkauft ist – für Sie ohne Risiko.
Ein dingliches Recht, das die Nutzung eines fremden Grundstücks in bestimmter Weise erlaubt oder einschränkt, z.B. Wegerecht oder Leitungsrecht. Dienstbarkeiten werden im Grundbuch eingetragen.
Rechtsgrundlage: §§ 1018 ff. BGB
Ein Vertrag, bei dem ein Kreditgeber Geld zur Verfügung stellt und der Kreditnehmer sich zur Rückzahlung sowie zur Zahlung von Zinsen verpflichtet.
Rechtsgrundlage: § 488 BGB
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis kündigen, wenn er die Immobilie für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt. Die Kündigung muss begründet und fristgerecht erfolgen.
Rechtsgrundlage: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Das Erbbaurecht erlaubt es, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, während der Eigentümer des Grundstücks dafür einen Erbbauzins erhält.
Rechtsgrundlage: Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
Ein Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes ausweist. Es ist beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Erben sind die rechtmäßigen Nachfolger einer verstorbenen Person, die deren Vermögen, Rechte und Pflichten übernehmen. Dabei können Erben Einzelpersonen, Gemeinschaften oder Institutionen sein. Das Erbrecht regelt, wer in welcher Reihenfolge und mit welchen Anteilen erbt.
kontaktDie Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen, das ein Erblasser hinterlässt. Dazu zählen Immobilien, Geld, Wertgegenstände, Unternehmen und Schulden. Das Erbe wird durch den Erbschein geregelt, der die rechtliche Grundlage für den Nachlass bildet.
kontaktEine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Erben gemeinsam eine Erbschaft antreten. Sie sind gemeinschaftlich Eigentümer des Nachlasses und können nur einstimmig über dessen Verwendung entscheiden. Konflikte treten häufig bei Immobilien auf, wenn unterschiedliche Interessen bestehen.
kontaktDie Erbschaftssteuer wird auf den Wert des geerbten Vermögens erhoben. Der Steuersatz richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser sowie der Höhe des Nachlasses. Es gibt Freibeträge, die abhängig von der Beziehung zum Verstorbenen variieren. Für Ehepartner und Kinder gelten in der Regel höhere Freibeträge.
kontaktEigennutzung bedeutet, dass ein Erbe die geerbte Immobilie selbst bewohnt. Dies kann mit emotionalen Bindungen an das Objekt verbunden sein. Häufig ist eine Auszahlung der anderen Miterben erforderlich. Eigennutzung kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere bei der Erbschaftssteuer.
kontaktEin Exposé ist eine detaillierte Beschreibung einer Immobilie, die potenziellen Käufern präsentiert wird. Es enthält wichtige Informationen wie Lage, Größe, Ausstattung, Grundrisse und hochwertige Fotos. Ein professionell erstelltes Exposé weckt Interesse und erleichtert die Vermarktung.
kontaktDie Finanzierung umfasst alle Maßnahmen zur Beschaffung von Kapital für den Kauf, Bau oder die Sanierung von Immobilien. Dazu zählen Eigenkapital, Bankdarlehen, KfW-Förderkredite und alternative Finanzierungsmodelle.
KontaktDie Berechnung der Wohnfläche erfolgt nach festgelegten Kriterien, z.B. der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Hierbei werden Flächen wie Balkone, Dachschrägen und Nutzräume anteilig oder gar nicht angerechnet. Fehler können Mietminderungen nach sich ziehen.
Rechtsgrundlage: § 535 BGB (Mietrecht)
Teile eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen und von allen Eigentümern genutzt werden, z. B. Treppenhaus, Dach oder Außenanlagen. Die Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG).
Rechtsgrundlage: WEG § 1 Abs. 5 ff.
Ein öffentliches Register, das alle wesentlichen Informationen zu einem Grundstück oder einer Immobilie enthält, wie Eigentümer, Grundschulden und Dienstbarkeiten. Einsicht ist nur Personen mit berechtigtem Interesse gestattet.
Rechtsgrundlage: §§ 873, 874 BGB
Ein dingliches Recht zur Sicherung von Krediten. Die Grundschuld bleibt bestehen, bis sie gelöscht wird. Sie unterscheidet sich von der Hypothek, die direkt an die Darlehensforderung gebunden ist.
Rechtsgrundlage: § 1191 BGB
Ein Mietvertrag für die gewerbliche Nutzung von Immobilien. Im Gegensatz zum Wohnraummietrecht gibt es hier größere vertragliche Freiheiten. Kündigungsschutz und Mietpreisbremse gelten nicht.
Rechtsgrundlage: §§ 535 ff. BGB
Die Errichtung eines Gebäudes unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Die Zulässigkeit ist in den Landesbauordnungen (LBO) und Bebauungsplänen geregelt.
Rechtsgrundlage: BauGB und LBO der Bundesländer.
Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich und liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises.
Rechtsgrundlage: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Grundstücke sind Flächen, die bebaut oder unbebaut sein können. Sie stellen oft wertvolle Bestandteile eines Nachlasses dar. Die Nutzungsmöglichkeiten reichen von Verkauf über Bebauung bis hin zur Vermietung. Eine präzise Wertermittlung ist hier besonders wichtig.
KontaktEin Gutachten wird von einem Sachverständigen erstellt und gibt den genauen Wert einer Immobilie an. Es wird häufig benötigt bei:
Wichtiger Hinweis:
Ein Gutachten ist oft kostenintensiv und kann mehrere hundert bis tausend Euro kosten. Eine Wertermittlung bei ELSEBERG IMMOBILIEN ist immer kostenlos und basiert auf denselben Bewertungsmethoden. Das Ergebnis ist ebenso präzise und kann als Grundlage für Ihre Entscheidungen dienen
Eine Form des Grundpfandrechts zur Sicherung eines Kredits. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek unmittelbar an das Darlehen gebunden.
Rechtsgrundlage: §§ 1113 ff. BGB
Eine Form des Grundpfandrechts zur Sicherung eines Kredits. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek unmittelbar an das Darlehen gebunden.
Rechtsgrundlage: §§ 1113 ff. BGB
Regeln für das Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern. Sie legt Pflichten der Bewohner fest, z. B. Ruhezeiten und Reinigungsdienste.
Rechtsgrundlage: § 535 BGB (Mietrecht)
Eine Versicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, die Dritten durch den Eigentümer oder Mieter entstehen. Besonders wichtig bei Immobilienbesitzern.
KontaktEin gemeinschaftlicher Fonds in der WEG zur Finanzierung zukünftiger Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
Rechtsgrundlage: WEG § 19 Abs. 2
Ein Mietmodell, bei dem die Miethöhe an den Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Die Miete steigt entsprechend der Inflation.
Rechtsgrundlage: § 557b BGB
Eine Kapitalanlage, bei der Anleger gemeinsam in Immobilien investieren. Es gibt offene und geschlossene Fonds.
KontaktAlle Kosten, die beim Bau oder Erwerb einer Immobilie entstehen, inklusive Kaufpreis, Nebenkosten, Renovierung und Modernisierung.
KontaktDie jährliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), erstellt von der Hausverwaltung. Sie dient zur Verteilung der Kosten.
Rechtsgrundlage: WEG § 28
Die Summe aller Mietzahlungen innerhalb eines Jahres. Sie dient als Grundlage zur Berechnung der Mietrendite.
KontaktDer gesamte Jahresbetrag der Mieteinnahmen einer Immobilie ohne Abzug von Kosten wie Instandhaltung oder Verwaltung. Er bildet eine wichtige Kennzahl zur Wertermittlung.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV § 17
Eine vertragliche Regelung, die besagt, dass die Auflassung einer Immobilie nur wirksam wird, wenn gleichzeitig ein bestimmtes anderes Rechtsgeschäft vollzogen wird.
KontaktImmobilien werden häufig als Kapitalanlage genutzt, um durch Wertsteigerung oder Mieteinnahmen Vermögen aufzubauen. Die Auswahl geeigneter Standorte und Objekte ist entscheidend.
KontaktEine Sicherheitsleistung des Mieters an den Vermieter, um Forderungen bei Schäden oder Zahlungsrückständen abzusichern. Die Höhe ist auf drei Monatsmieten begrenzt.
Rechtsgrundlage: § 551 BGB
Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung energieeffizienter Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
KontaktEin notariell beurkundeter Vertrag über den Erwerb von Immobilien. Er regelt die Pflichten von Käufer und Verkäufer und muss bestimmte Bestandteile enthalten.
Rechtsgrundlage: § 311b BGB
Der maximale Betrag, den ein Kreditnehmer von einer Bank als Kredit in Anspruch nehmen darf.
KontaktBei einer Kreditübernahme tritt eine Person in den bestehenden Kreditvertrag ein und übernimmt die verbleibenden Zahlungen. Dies ist oft der Fall, wenn ein Partner nach einer Scheidung die Immobilie behält.
Wichtige Faktoren:
Hinweis: Ich unterstütze Sie bei der Kommunikation mit der Bank, um eine reibungslose Kreditübernahme zu gewährleisten
KontaktEine Baufinanzierung ist ein speziell für den Kauf, Bau oder die Sanierung einer Immobilie abgeschlossener Kredit. Dabei handelt es sich in der Regel um langfristige Darlehen mit festen oder variablen Zinssätzen.
Bestandteile einer Baufinanzierung:
Die Lage ist der entscheidende Faktor für den Wert einer Immobilie. Man unterscheidet Makrolage (Stadt/Region) und Mikrolage (Nachbarschaft/Anbindung).
KontaktEin Modell, bei dem der Eigentümer seine Immobilie verkauft und dafür eine lebenslange monatliche Rente erhält. Das Wohnrecht bleibt oft bestehen.
KontaktEin Grundstück oder eine Immobilie ohne eingetragene Belastungen im Grundbuch wie Grundschulden oder Hypotheken.
KontaktDie vertraglich vereinbarte Zeitspanne, in der ein Darlehen zurückgezahlt werden muss.
KontaktDie Leibrente ist ein Modell, bei dem Sie Ihre Immobilie verkaufen und im Gegenzug regelmäßige monatliche Zahlungen sowie ein lebenslanges Wohnrecht erhalten. Diese Option eignet sich besonders für Menschen, die finanzielle Sicherheit suchen, aber ihr vertrautes Zuhause nicht aufgeben möchten.
KontaktDas lebenslange Wohnrecht garantiert, dass Sie unabhängig vom Eigentümerwechsel weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen dürfen. Es wird im Grundbuch eingetragen und bietet eine hohe Sicherheit, besonders bei Modellen wie der Leibrente.
KontaktBauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, Energieeffizienz oder Ausstattung eines Gebäudes, z.B. Austausch von Fenstern, Heizungssanierung oder energetische Aufwertungen. Modernisierungskosten können in Teilen auf Mieter umgelegt werden.
Rechtsgrundlage: § 559 BGB
Der ortsübliche Mietwert einer Immobilie als Vergleichsgröße zur Ermittlung von Mieten oder zur Bewertung von Immobilien.
KontaktMieteinnahmen sind die monatlichen Einkünfte, die durch die Vermietung einer Immobilie erzielt werden. Sie können eine wertvolle Einkommensquelle sein, vor allem, wenn die Immobilie nicht verkauft oder übernommen werden soll.
Wichtige Aspekte:
Die Marktanalyse untersucht die aktuellen Gegebenheiten auf dem Immobilienmarkt, um den optimalen Wert und die ideale Verkaufsstrategie für eine Immobilie zu ermitteln.
Bestandteile der Marktanalyse:
Vorteile:
Eine professionelle Marktanalyse hilft dabei, realistische Preise festzulegen, die Immobilie effizient zu vermarkten und schnell den passenden Käufer oder Mieter zu finden.
Ein dingliches Recht, das einer Person erlaubt, eine Immobilie oder ein Grundstück zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Der Eigentümer bleibt im Grundbuch eingetragen, der Nießbraucher hat jedoch umfangreiche Nutzungsrechte.
Nießbrauch kann auf Lebenszeit oder zeitlich begrenzt eingeräumt werden.
Rechtsgrundlage: §§ 1030 ff. BGB
Kosten, die neben der Grundmiete anfallen, z.B. für Heizung, Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Versicherung und Hausmeisterdienste. Diese Kosten können auf Mieter umgelegt werden.
Rechtsgrundlage: Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Ein Notartermin ist ein unverzichtbarer Schritt bei der Veräußerung einer Immobilie. Hier wird der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer beurkundet. Der Notar erläutert alle Vertragsdetails, klärt offene Fragen und sorgt für die rechtliche Absicherung beider Parteien. Ohne diesen Termin ist ein Immobilienverkauf rechtlich nicht gültig.
KontaktDie persönliche Besichtigung einer Immobilie durch Kauf- oder Mietinteressenten, um Zustand und Wert einschätzen zu können.
KontaktEin Termin vor Ort, der beispielsweise durch Gutachter, Behörden oder Eigentümer durchgeführt wird, um bauliche oder rechtliche Fragen zu klären.
KontaktEine Miete, die für vergleichbare Wohnungen in derselben Gegend üblich ist. Sie dient als Grundlage zur Ermittlung der Mietpreishöhe bei Mieterhöhungen.
Rechtsgrundlage: § 558 BGB
Die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks oder einer Immobilie zur Nutzung, wobei der Pächter das Objekt bewirtschaften darf.
Rechtsgrundlage: § 581 BGB
Eine exklusive Wohnung auf der obersten Etage eines Gebäudes, meist mit großzügiger Dachterrasse.
KontaktEine Maklercourtage, die bei erfolgreicher Vermittlung eines Miet- oder Kaufvertrages an den Makler zu zahlen ist. Bei Mietwohnungen zahlt die Provision der Auftraggeber (Bestellerprinzip).
Rechtsgrundlage: § 652 BGB (Maklervertrag)
Eine schriftliche Zusammenfassung der Beschlüsse und Diskussionen, die während einer Wohnungseigentümerversammlung getroffen wurden.
Rechtsgrundlage: WEG § 24 Abs. 6
Der Preis pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche, der zur Bewertung von Immobilien und Mietverträgen verwendet wird.
KontaktEine Regelung zur Aufteilung von Instandhaltungs- oder Sanierungskosten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die häufig nach Miteigentumsanteilen erfolgt.
KontaktDer Gewinn, der aus einer Immobilieninvestition erzielt wird. Sie setzt sich aus Mietrendite und Wertsteigerung zusammen.
KontaktEin finanzieller Puffer in der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Finanzierung von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum.
KontaktEin gesetzlich geregelter Planungsprozess zur geordneten Nutzung von Flächen und zur Entwicklung von Regionen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Aspekte.
Rechtsgrundlage: Raumordnungsgesetz (ROG)
Ein Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien, bei dem die Herstellungskosten eines Gebäudes abzüglich Wertverlust und der Bodenwert berechnet werden.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV § 21
Eigentum an bestimmten Räumen innerhalb eines gemeinschaftlichen Gebäudes, z. B. Wohnungen oder Kellerräume.
Rechtsgrundlage: WEG § 3
Eine zusätzliche finanzielle Belastung der Eigentümergemeinschaft zur Deckung unerwarteter Kosten oder notwendiger Reparaturen.
Rechtsgrundlage: WEG § 21
Eine vertraglich vereinbarte, schrittweise Erhöhung der Miete zu bestimmten Zeitpunkten in festgelegter Höhe.
Rechtsgrundlage: § 557a BGB
Die Schlüsselübergabe ist der letzte Schritt im Verkaufsprozess einer Immobilie. Sie markiert den Moment, in dem der neue Eigentümer offiziell Zugriff auf die Immobilie erhält. Vor der Übergabe wird der Zustand der Immobilie gemeinsam geprüft und dokumentiert, meist in einem Übergabeprotokoll. Damit endet die Verantwortung des Verkäufers für die Immobilie. Die Schlüsselübergabe ist ein bedeutender Abschluss, da sie das Ende des Verkaufsprozesses und den Beginn eines neuen Kapitels für beide Parteien symbolisiert.
KontaktSanierungen umfassen bauliche Maßnahmen, die den Zustand und den Wert einer Immobilie verbessern. Dazu gehören:
Hinweis: Sanierungen können den Verkaufswert erheblich steigern, sollten aber sorgfältig geplant und kalkuliert werden.
KontaktEin Dokument, in dem ein Eigentümer ein Grundstück oder Gebäude in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Es regelt die Rechte und Pflichten der Eigentümer.
Rechtsgrundlage: WEG § 8
Die planmäßige Rückzahlung eines aufgenommenen Darlehens durch monatliche Ratenzahlungen.
KontaktEin gerichtliches Verfahren zur zwangsweisen Auflösung von Gemeinschaftseigentum durch Versteigerung der Immobilie.
Rechtsgrundlage: ZVG § 180
Die Teilung beschreibt die Auflösung einer Erbengemeinschaft, indem der Nachlass auf die Erben aufgeteilt wird. Bei Immobilien bedeutet dies oft, dass die Immobilie verkauft oder ein Erbe die Immobilie übernimmt und die anderen auszahlt. Auch eine Aufteilung des Grundstücks ist eine Möglichkeit, sofern diese realisierbar ist.
KontaktWenn keine Einigung unter den Erben erzielt wird, kann eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden. Dabei wird die Immobilie öffentlich versteigert, oft unter dem tatsächlichen Marktwert. Dieses Verfahren führt häufig zu finanziellen Einbußen und sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
KontaktKosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen kann, z. B. Grundsteuer, Abwasser, Heizung oder Hausmeisterdienste.
Rechtsgrundlage: Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Eine Bescheinigung des Finanzamts, die beim Immobilienkauf erforderlich ist und bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde.
KontaktEine Umschuldung bedeutet, dass ein bestehender Kredit durch einen neuen Kredit ersetzt wird. Dies ist sinnvoll, wenn günstigere Zinssätze verfügbar sind oder sich die finanziellen Verhältnisse geändert haben.
Wann ist eine Umschuldung sinnvoll?
Mein Tipp: Ich arbeite mit erfahrenen Finanzierungsexperten zusammen, die Ihnen bei der optimalen Umschuldung helfen können.
KontaktEin Verfahren zur Wertermittlung, bei dem der Wert einer Immobilie anhand von Verkaufspreisen vergleichbarer Objekte ermittelt wird.
Rechtsgrundlage: ImmoWertV § 15
Ein Gremium, das die Hausverwaltung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterstützt und kontrolliert.
Rechtsgrundlage: WEG § 29
Das gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Recht, eine Immobilie zu erwerben, bevor sie an Dritte verkauft wird.
Rechtsgrundlage: §§ 463 ff. BGB
Wenn ein Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird – zum Beispiel bei einem Verkauf der Immobilie –, verlangt die Bank oft eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese Gebühr dient dazu, den Zinsverlust der Bank auszugleichen, der durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht.
Wichtige Punkte:
Ein Immobilienverkauf ist oft der einfachste Weg, um gemeinsames Eigentum aufzuteilen. Der Verkaufserlös kann nach Abzug aller Kosten (z. B. offene Kredite oder Maklergebühren) gerecht aufgeteilt werden.
Meine Unterstützung beim Verkauf:
Immobilien werden häufig als Kapitalanlage genutzt, um durch Wertsteigerung oder Mieteinnahmen Vermögen aufzubauen. Die Auswahl geeigneter Standorte und Objekte ist entscheidend.
KontaktSondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit Miteigentum am gemeinschaftlichen Eigentum des Gebäudes.
Rechtsgrundlage: WEG § 1
Ein jährlicher Plan, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft aufstellt.
Rechtsgrundlage: WEG § 28
Die Wertermittlung dient dazu, den Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks zu bestimmen. Sie berücksichtigt Faktoren wie Lage, Zustand, Größe und aktuelle Marktlage. Eine fundierte Wertermittlung bildet die Basis für Verkaufs- oder Verhandlungsentscheidungen.
KontaktDie Wertsteigerung bezeichnet die Erhöhung des Marktwerts einer Immobilie. Dies kann durch Sanierung, Modernisierung oder infrastrukturelle Entwicklungen in der Umgebung erreicht werden. Eine kluge Investition in die Wertsteigerung kann den Verkaufserlös erheblich steigern.
KontaktDie Wertermittlung ist die Basis für alle wichtigen Entscheidungen rund um eine Immobilie, sei es der Verkauf, die Übernahme oder die Vermietung.
Methoden der Wertermittlung:
Ein gerichtliches Verfahren zur Verwertung einer Immobilie oder eines Grundstücks zur Befriedigung von Gläubigerforderungen. Es kommt häufig bei Zahlungsunfähigkeit oder zur Auflösung von Eigentümergemeinschaften zur Anwendung. Die Durchführung erfolgt über das zuständige Amtsgericht.
Rechtsgrundlage: Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG
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